Berufsverband Kleiner und Mittlerer Unternehmen
von Versicherungsmaklern e.V. / BV KMU-Makler |
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Qualifikationen § 34 d Absatz 8 Gewerbeordnung in Verbindung mit Abschnitt 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV (Stand: 03.05.2006; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) - verlangt ab dem 22.05.2007 eine Sachkundeprüfung, durch die fachspezifische Produktund Beratungskenntnisse nachge- wiesen werden. Gemäß § 1 Absatz 4 VersVermV (Stand: 03.05.2006; Bundesministerium für Wirtschaft und echnologie) bedürfen Personen, die seit dem 31. August 2000 selbständig oder unselbständig ununterbrochen als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig waren, keiner Sachkundeprüfung, wenn sie sich bis zum 1. Januar 2009 in das Vermittlerregister (§ 11 a der Gewerbeordnung) haben eintragen lassen. Die Prüfung kann nur bei der Industrie- und Handelkammer (IHK) abgelegt werden. Allerdings werden andere Berufsqualifikationen gemäß § 4 der VersVermV (Stand: 03.05.2006; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gleichgestellt, wie z.B. das Abschlusszeugnis als Versicherungskaufmann für Versicherungen und Finanzen. |
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