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Bundesverband der kleinen und mittleren Unternehmen
von Versicherungsmaklern e.V. / BV KMU-Makler e.V. |
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Register ... § 11 a der Gewerbeordnung in Verbindung mit §§ 5 ff. der Versicherungsvermittlungsverordnung - VersVermV (Stand: 03.05.2006; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) verlangt, dass jede Industrie- und Handelskammer (Registerbehörde) ein Vermittlerregister führt. Der Allgemeinheit soll die Überprüfung der Zulassung und des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit des Eintragungspflichtigen ermöglicht werden. Bestandteile und Inhalt des Registers sind in § 5 VersVermV (Stand: 03.05.2006; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)festgelegt. Wenn Sie sich ein Bild darüber machen wollen, wie das Register und wie speziell die dort befindlichen Eintragungen aussehen könnten, dann brauchen Sie nur das Register der KMU-Makler zu besuchen: www.maklerregister.de. Bitte beachten Sie, dass sich unter www.maklerregister.de aus "historischen Gründen" über die Rubriken "Beratende Berufe mit Rechtsberatungserlaubnis" oder Tätigkeiten in Investments, Kapitalanlagen, Bankprodukten / Finanzierungen bereits eine erheblich höhere Informationsvielfalt befindet als im späteren Register über Versicherungsvermittler. |