Vorwort
Der Versicherungsmakler ist "Bundesgenosse des Versicherungsnehmers" und dem Versicherungsnehmer
gegenüber zur "bedarfsgerechten Beratung" und "zur hinreichenden Auswahl" verpflichtet. Der
Versicherungsmakler gehört nicht in die Sphäre des Versicherungsunternehmens wie etwa der Vertreter
oder der Mehrfachvertreter.
Nach unseren Schätzungen - auf der Grundlage banküblicher Bemessungskriterien - dürfte es sich bei
mehr als 99% aller Versicherungsmakler um "kleine und mittelständische Unternehmen" (= KMU-Makler)
handeln. KMU-Makler stellen aufgrund ihrer großen Zahl von über 20.000 Betrieben die einzige Gruppe
von unabhängigen Vermittlern (Beratern) dar, die überhaupt in der Lage sind, das eigentliche Ziel
der EU-Richtlinie vom 09.12.2002 (nämlich den Verbraucherschutz) flächendeckend, qualitativ hochwertig
und ausreichend spezialisiert durchzusetzen.
Bei aller Anerkennung: Die rund 50 Versicherungsberater und die 16 Verbraucherzentralen mit ihren
Außenstellen sind zu einer ausreichend flächendeckenden, hochwertigen und ausreichend spezialisierten
Beratung nicht in der Lage.
Entsprechend diesen Gegebenheiten ersucht, ja fordert der Bundesverband der KMU-Makler, alles zu tun,
damit Versicherungsmakler in keinem Bereich und unter keinen Umständen in Abhängigkeiten von
Produktanbietern geraten können.
Die nachfolgend beschriebenen politischen Forderungen an die VVG-Reformkommission des deutschen
Bundestages stellen noch keinen vollständigen Katalog des Bundesverbandes KMU-Makler dar:
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