Der Bundesverband der KMU-Makler fordert die völlige Unabhängigkeit des Registers (oder Teilregisters)
der KMU-Versicherungsmakler. Es geht um die für den Verbraucherschutz so wichtigen unabhängigen
und mittelständischen Versicherungsmakler. Bei allem Respekt vor dem Verbraucherschutz und vor
gerichtlich zugelassenen Beratern sind nur die KMU-Makler zu einer qualifizierten, unabhängigen und
flächendeckenden Beratung und Vermittlung der Bevölkerung in Versicherungen in der Lage. Es sind die
KMU-Makler (geschätzt 99% aller Versicherungsmakler), die in den "Geschäftsbereichen" Privatkunden,
Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen tätig sind - unabhängig von den Einflüssen der Seite der
Anbieter.
Es sind typischerweise nicht die Agenten, die Mehrfachagenten, die Strukturvertriebe, die Industriemakler,
die als unabhängige Vermittler und Berater in Frage kommen.
Ein "öffentliches" oder "öffentlich beliehenes Register" darf weder durch den GDV, durch einzelne Versicherer
oder sonstige Dritte - direkt oder indirekt, über Stimmanteile, über "befreundete" Verbände oder gleich welcher
Art beeinflusst werden können. (Vgl. Artikel 7, Absatz 2 der Richtlinie)
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